Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Stand September 2020
1. Allgemeines
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB) ist. Ergänzend gelten die Allgemeinen Bedingungen für Verträge mit Montageleistungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir, auch soweit uns diese vorgelegt wurden, nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisse. Der Kunde erkennt durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen.
2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend, solange sie von uns nicht schriftlich bestätigt sind. Alle Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten sowie in Bezug genommenen E-, DIN-, VDE-Normen oder -Daten stellen keine Garantien (Zusicherungen), sondern lediglich Beschaffenheitsangaben dar, die bis zum Zustandekommen des Vertrages jederzeit berichtigt werden können. In Angeboten enthaltene technische Angaben stellen nur dann Garantien dar, wenn sie ausdrücklich als Garantie oder Zusicherung bezeichnet werden, im Übrigen lediglich Beschaffenheitsangaben.
Die schriftliche Bestellung ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend.
Alle von uns erstellten Planungen und Zeichnungen unterliegen dem Urheberrecht.
Jegliche Weitergabe an Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
3. Preise
Für alle Lieferungen gelten die Preise, welche durch die Auftragsbestätigung Gültigkeit haben. Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Fracht und Transportversicherung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in der jeweils geltenden Höhe zu entrichten. Bei Auftragsänderungen sind wir an die angegebenen Preise nicht mehr gebunden. Mehrlieferungen und Mehrleistungen werden zu den vereinbarten Preisen berechnet.
4. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern.
5. Lieferungen
Wir können bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben unverbindlich. Lieferfristen laufen frühestens ab Zugang unserer Auftragsbestätigung. Bei Liefer-verzögerungen durch höhere Gewalt, auch bei unseren Zulieferern, haften wir nicht. Falls die Lieferfrist überschritten werden sollten, ist uns in jedem Fall eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn dieser ist vereinbart worden. In diesem Fall beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf höchstens 10 % der Kaufpreissumme. Bei nachträglich gewünschten Auftragsänderungen ist auch in diesen Fällen jeder Ersatzanspruch ausgeschlossen und Rücktritt nicht möglich. Eine Rücknahme von von Waren kann nur nach Vereinbarung erfolgen. Wir berechnen dann mindestens 25% Bearbeitungskosten vom Auftragswert zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer berechtigt.
Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz eines abgeschlossenen Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält, soweit ihn kein Verschulden daran trifft. Der Verkäufer wird den Auftraggeber unverzüglich über die rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben, wobei bereits erhaltene Gegenleistungen vom Verkäufer unverzüglich erstattet werden.
6. Haftungsausschluss
Muster und/oder Prospekte und/oder Beschreibungen jeder Art dienen lediglich als Anschauungsmaterial und verpflichten den Verkäufer auch nicht, wenn die Bestellung aufgrund oder mit Bezug auf diese erfolgt. Eventuelle vermerkte Maße, Gewicht, Farbtöne, Eigenschaften etc. sind nur ungefähr und nicht verbindlich. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, werden ausgeschlossen. Bei Auslieferung von Sonderteilen sind Mehr- oder Minderlieferungen der Bestellmenge zulässig.
7. Gefahrenübergang Transport
Wird auf Baustellen ausgeliefert, hat der Auftraggeber für Abladepersonal zu sorgen. Ebenso für einen Empfangsbevollmächtigten. Ist das nicht der Fall, sind wir befugt, die Ware an Ort und Stelle abzuladen. Der Auftraggeber hat die Beweislast, dass wir nicht ordnungsgemäß und vollständig geliefert haben.
8. Beanstandung und Mängelrügen
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger Lieferung sind uns unverzüglich gemäß § 377 HGB schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
9. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit, entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer schriftlichen Erklärung und Bestätigung.
Die Gewährleistungsfristen für Neuprodukte ergeben sich aus dem Gesetz und gelten nicht für Reparaturen und gebrauchte Produkte. Für Reparaturen an neuen oder gebrauchten Produkten und für die Lieferung von gebrauchten Produkten wird keine Gewähr übernommen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Garantie
Es gelten die Werksgarantien der Lieferanten.
11. Montagen
Die Montage von Gegenständen kann auch durch Subunternehmen vorgenommen werden.
Die erforderlichen Zeichnungen sind bei Auftragserteilungen mit den wesentlichen Angaben und genauen Maßen zu übergeben.
Für Maßtoleranzen gelten die entsprechenden DIN-Vorschriften. Am Einbauort ist ein Bevollmächtigter des Auftraggebers zu stellen, der uns verbindliche Maße und den Anbringungsort aufgeben kann. Abnahme, Arbeitszeit und Arbeitsleistung sind auf unser Verlangen zu bescheinigen. Geschieht dies nicht, gelten unsere Stunden-Leistungszettel sowie die körperliche Übergabe als Abnahme. Absprachen mit Monteuren bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Wartezeiten, Erschwernisse, Montagezeiten außerhalb der Arbeitszeit können von uns gesondert berechnet werden. Alle Hilfsmittel für die Montagedurchführung (Gerüst, Strom) sowie Entlade-Hilfsgeräte sind uns kostenlos zur Verfügung zu stellen. Baustellen müssen auf einem befestigten Weg zu erreichen sein. Unsere Gebrauchs- und Installationsanweisungen sind genau einzuhalten.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt so lange unser Eigentum, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen beglichen hat, die wir, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gegen ihn haben. Insoweit der Auftraggeber die Ware weiter veräußert, ist dies nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig. Sollte die Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, so geht unser Eigentum dadurch nicht unter. Darüber hinaus tritt der Auftraggeber im Falle des Einbaus in ein Grundstück oder bei Weiterveräußerung seine Forderung gegen seinen Geschäftspartner in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Wir sind berechtigt, die Abtretung anzuzeigen und Forderung einzuziehen. Sollte durch Verarbeitung, Vermischung und Verbindung unser Eigentumsvorbehalt untergehen, so tritt der Auftraggeber schon jetzt (Mit-) Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand, der durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstanden ist, an uns ab. Auf den neuen Gegenstand sind sodann die Bestimmungen anzuwenden, die für unsere Eigentumsvorbehaltsware oben vereinbart worden sind. Für den Fall des Weiterverkaufs der Ware an Dritte werden hiermit im Voraus die entstehenden Forderungen des Auftraggebers an uns abgetreten. Das gleiche gilt für Versicherungsansprüche, die aus dem Verlust oder durch Beschädigung der Ware entstehen. Im Falle der Gefährdung unseres Eigentums (z.B. Pfändung oder ähnliches) sind wir berechtigt, unsere Vorbehaltsware oder den an seine Stelle getretenen neuen Gegenstand sofort an uns zu nehmen. Der Auftraggeber verzichtet auf jeglichen Besitzschutz. Vorstehendes gilt auch im Falle der Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Ausübung unseres Rücktrittrechts.
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist das für den Sitz des Unternehmens zuständige Gericht vereinbart. Wir behalten uns vor, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommende, wirksame Regelung zu treffen.